Ob es der gemütliche Familienausflug mit dem Fahhrad zum See ist, oder der kurze Fahrradweg zum Kindergarten. Bei Kindern auf Fahrrädern ist besondere Vorsichig geboten. Da sie meistens nicht ganz sicher auf zwei Rädern sind, muss man sie ausreichend schützen. Das geht am besten mit einem sicheren Kinderfahrradhelm.
Kinderfahrradhelme sind sehr wichtig und Kinder sollten IMMER einen Fahrradhelm tragen. Ob beim Fahrradfahren, Roller, Skateboard, Roller-Blades oder nur die Mitnahme mit dem Fahrrad – ein Kinderfahrradhelm ist Pflicht.
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Kinderfahrradhelme beim Fahrradfahren, Rollerfahren, Skateboarden und Roller-Blades tragen!
Beim Kauf von Kinderfahrradhelmen ist allerdings auf einiges zu achten. Der ausgewählte Kinderfahrradhelm sollte immer der DIN 1078 entsprechen und ein CE-Prüfzeichen tragen. Natürlich ist – genau wie bei anderen Fahrradhelmen auch – die Passform und das Design sehr wichtig, denn euer Kind soll den Fahrradhelm schließlich gerne trägt. Aber auch auf bequeme Kinnriemen, einen Einklemmschutz am Kinnverschluss und gute Belüftung ist zu achten.
Gerade bei Kindern ist es auch sehr wichtig, auf das Gewicht des Kinderfahrradhelmes zu achten. Der Fahrradhelm sollte nicht zu schwer sein, damit ein angenehmer Tragekomfort geleistet werden kann.
Viele Onlineshops bieten schöne und niedliche Kinderfahrradhelme an. Informiert euch im Voraus über etwaige Testergebnisse (z. B. Stiftungwarentest) oder besucht ein Fachgeschäft in der Nähe und lasst euch ausgibig über den ausgewählten Kinderfahrradhelm informieren.
Kinderfahrradhelme auch beim Transportieren von Kindern auf dem Fahrrad nutzen
Wenn ihr euer Kleinkind mit dem Fahrrad transportiert, achtet darauf, dass ihr neben einen Fahrradhelm auch einen entsprechenden Fahrradsitz besitzt. Kinder dürfen niemals in einem Tragetuch oder einer Komforttrage transportiert weren. Dies ist sehr gefährlich und kann bei einem Unfall schnell tödlich enden.
Im Gesetz der StVO steht zur Mitnahme von Kindern mit dem Fahrrad:
§21 (3) ” Auf Fahrrädern dürfen nur Kinder unter 7 Jahren von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden, wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch die Radverkleidung oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, daß die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können.”
Das Kind sicher mit dem Fahrrad zu transportieren ist mit einer Tragetasche nicht der Fall. Bitte achtet deshalb sehr auf einen besonderen Kinderfahrradsitz und einen Kinderfahrradhelm, um das Wohl eures Kindes im Straßenverkehr zu schützen.
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